Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen Catering Müller

  1. Allen unseren Leistungen und Lieferungen liegen die getroffenen Vereinbarungen und diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Die individuell getroffenen Vereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor, sofern diese den gleichen Gegenstand regeln. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Ohne schriftliche Zustimmung sind sie unverbindlich, und zwar auch dann, falls wir nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote, das heißt schriftliche und eventuelle mündliche Angebote, sind freibleibend und unverbindlich; bis zum Vertragsabschluss behalten wir uns eine anderweitige Terminvergabe vor.
    Bei Vorliegen eines schriftlichen Angebots halten wir uns drei Monate lang, ab dem Angebotsdatum gerechnet, an die im Angebot schriftlich angegebenen Preise. Nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist gelten die zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung jeweils gültigen Preise.
    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.).
  3. Bei Lieferung durch unsere Fahrzeuge gilt folgende Regelung:
    1. Bei einem Auftragswert unter 50,00 Euro (ohne MwSt.) ist eine Lieferung nicht möglich.
    2. Bei einem Auftragswert von 50,00 Euro bis 300,00 Euro (ohne MwSt.) berechnen wir Lieferkosten im Stadtgebiet Augsburg von pauschal 15,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. Bei Lieferungen außerhalb von Augsburg berechnen wir für Transportfahrzeuge pro gefahrenen Kilometer 1,90 Euro zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.
    3. Bei einem Auftragswert von über 300,00 Euro (ohne MwSt.) ist die Lieferung im Stadtgebiet Augsburg frei. Bei Lieferungen außerhalb von Augsburg berechnen wir für Transportfahrzeuge pro gefahrenen Kilometer 1,90 Euro zuzüglich der jeweiligen MwSt.
    4. Bei Post- oder Expresssendungen werden die Verpackung zum Selbstkostenpreis und die angefallenen Postgebühren in Rechnung gestellt.
  4. Bei Lieferung eines Buffets oder anderer Speisen sind die Platten, das Geschirr und sonstige dem Besteller leihweise überlassenen Gegenstände spätestens 3 Tage nach Lieferung in unser Stammhaus Chocolaterie Café Müller innerhalb der Geschäftszeiten zurückzugeben.
    Bei Abholung der leihweise überlassenen Gegenstände durch uns berechnen wir innerhalb des Stadtgebietes Augsburg eine Kostenpauschale in Höhe von 30,00 Euro zuzüglich der jeweiligen gültigen MwSt. Außerhalb von Augsburg berechnen wir für Transportfahrzeuge je gefahrenen Kilometer 1,90 Euro zuzüglich der jeweiligen MwSt. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung.
  5. Bei reiner Mobiliar- und Geschirrvermietung, d. h. wenn darüber hinaus keine zusätzlichen Leistungen erbracht worden sind, gilt folgende Regelung:
    Der vereinbarte Mietpreis ist bei Übernahme fällig. Vermietete Gegenstände sind und bleiben unser Eigentum.
    Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, wird die Mietgebühr für jeweils 3 Tage berechnet. 3 Tage entsprechen der Mieteinheit.
    Erfolgt die Rückgabe nicht rechtzeitig, so ist für jede angefangene Mieteinheit die Mietgebühr in voller Höhe zu bezahlen.
    Die Gegenstände sind vom Mieter im Lager in Königsbrunn abzuholen und dorthin zurückzubringen.
    Falls eine Lieferung oder Abholung erfolgen soll, müssen Transport- und Zeitaufwand dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Falls insoweit der Höhe noch keine ausdrückliche Vereinbarung erfolgt, gelten die üblichen Sätze.
    Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich und schonend zu behandeln und diese in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen jeglicher Art – von der Abholung bis zur Rückgabe bzw. von der Anlieferung bis zur Abholung – haftet der Mieter. Dies gilt auch bezüglich sämtlicher Transportverpackungen. Für den Gebrauch und die Folgen durch den Mieter wird keinerlei Haftung übernommen.
    Im Schadensfall oder bei Fehlmengen ist vom Mieter der Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
    Die Rückgabe des Inventars und sämtlicher gemieteter Gegenstände sollte ordnungsgemäß gereinigt und ordnungsgemäß verpackt erfolgen.
    Für nicht ordnungsgemäß gereinigte Gegenstände fallen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 50 % einer Mieteinheit, d. h. von 50 % der Mietkosten für 3 Tage an. Tischwäsche kann in ungereinigtem Zustand zurückgegeben werden, da die Reinigung in der Mietgebühr enthalten ist. Falls Tischwäsche nicht mehr gereinigt, d. h. insbesondere nicht mehr sauber gewaschen werden kann und dies vom Mieter zu verantworten ist, hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Falls Tischwäsche nicht mehr brauchbar ist, ist der Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.
  6. Bei Abholung von Waren (Speisen, Getränken usw.) durch den Besteller und bei Abholung von Gegenständen (im Rahmen eines Miet-Leihverhältnisses) durch den Mieter geht jegliche Gefahr, insbesondere die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Besteller, Mieter bzw. Entleiher über.
    Bei Transport mit unseren Fahrzeugen haften wir für eigenes Verschulden. Für transportbedingte, von uns verschuldete Schäden haften wir höchstens bis zur Höhe der zu erwartenden Auftragssumme inkl. MwSt.
    Die Haftung für angeliefertes Inventar (Geschirr, Bestecke, Tischwäsche, Mobiliar, Geräte, Zelte u. dgl.) trägt bei Service-Veranstaltungen der Besteller vom Zeitpunkt der Übergabe bzw. Anlieferung an, bis zur Rückgabe bzw. Abholung dann, falls und solange unsere Mitarbeiter nicht anwesend sind.
  7. Bei Veranstaltungen auf dem Grundstück des Bestellers oder auf angemieteten Grundstücken bzw. in angemieteten Räumlichkeiten gehen die Kosten für Strom, Wasser, Telefon und dgl. sowie für eventuelle notwendige Installationen hierfür zulasten des Bestellers.
  8. Zahlungen sind bis spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    Lieferfahrer sind zum Inkasso berechtigt.
    Da die verwaltungstechnische Abrechnung und Rechnungstellung jeder Veranstaltung einige Zeit in Anspruch nehmen, sind wir dazu berechtigt, eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe (bis 100 %) zu verlangen.
  9. Bei der Bestellung einer Bewirtung werden von uns sofort die hierfür notwendigen und vereinbarten Zusatzleistungen in Auftrag gegeben (wie Genehmigungen, Zelte, Licht- und Tontechnik, Künstler und dgl.). Deswegen müssen wir bei einer eventuellen Stornierung die uns insoweit in Rechnung gestellten Kosten, Gebühren, Aufwendungen dem Besteller in Rechnung stellen.
    Darüber hinaus ist der Besteller bei Stornierung oder Reduzierung des vereinbarten Lieferumfanges dazu verpflichtet, uns den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu ersetzen, falls die Stornierung bzw. Reduzierung kürzer als einen Monat vor dem Veranstaltungstermin erfolgt.
    Falls der zu erwartende Rechnungsbetrag unter 10.000,00 Euro (inkl. MwSt.) liegt, ist abweichend von dem vorausgehenden Absatz Stornierung bzw. Reduzierung bis spätestens 14 Arbeitstage vor dem Veranstaltungsdatum möglich. Falls die Stornierung bzw. Reduzierung später erfolgt, ist der Besteller uns zum Schadensersatz und zur Bezahlung des entgangenen Gewinns verpflichtet.
    Stornierung und Reduzierung müssen schriftlich erfolgen. Es kommt auf den Zeitpunkt des Zugangs bei uns an.
    Für die Planung der Speisenzubereitung benötigen wir mindestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungsbeginn exakte Angaben über den Lieferumfang bzw. die Zahl der zu bewirtenden Personen, wobei Korrekturen bis zu 5 % des gesamten Lieferumfanges bzw. der gemeldeten Gästezahl bis spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung von uns akzeptiert werden.
    Bei größeren Reduzierungen oder bei nicht fristgemäßer Reduzierung wird die vor Fristablauf genannte Liefermenge bzw. die vor Fristablauf genannte Gästezahl als Berechnungsgrundlage herangezogen. Aufträge ab 50.000,00 Euro bedürfen der Einzelabsprache.
    Nimmt der Besteller die Waren oder Leistungen nicht ab, können wir wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz (auch entgangenen Gewinn wegen Nichterfüllung) verlangen.
  10. Der Besteller bzw. Veranstalter haftet für jegliches Verschulden der Gäste, Mitarbeiter und aller Veranstaltungsteilnehmer sowie für eigenes Verschulden. Es obliegt dem Besteller bzw. Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
    Wir haften für Verlust oder Beschädigung uns nicht gehörender Gegenstände bzw. Sachen nur dann, falls uns insoweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
  11. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bzw. Leistung – sofern dies für beide Vertragspartner zumutbar ist – hinauszuschieben.
    Falls Lieferschwierigkeiten auftreten, sind wir dazu berechtigt, gleichwertige Erzeugnisse zu verwenden oder zu liefern oder Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
    Wir haften nicht für Schäden jeglicher Art, die daraus entstehen, dass bestellte Leistungen oder Waren ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Umfange geliefert werden. Falls uns insoweit ein Verschulden trifft, haften wir maximal bis zu Höhe der zu erwartenden Auftragssumme inkl. der jeweils gültigen MwSt. Eine darüber hinausgehende Haftung – gleich welcher Art – zu unseren Lasten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  12. Erkennbare Mängel oder Fehler müssen uns gegenüber sofort gerügt werden. Nicht sofort erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden.
    Bei fristgemäß mitgeteilten, berechtigten Mängeln gewähren wir Nachbesserung, spesenfreien Austausch oder Ersatzleistung, falls dies im Interesse der Vertragsparteien liegt. Andernfalls gewähren wir einen angemessenen Preisnachlass.
  13. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung in unserem Eigentum.
  14. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir dazu berechtigt, Bezahlung Zug um Zug gegen Leistung oder Lieferung zu verlangen. Im Falle von begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit haben wir darüber hinaus das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
    Wir sind ebenfalls zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass durch vom Besteller oder Veranstalter verursachte oder verschwiegene Umstände oder Bedingungen die vereinbarten Leistungen nicht bzw. nicht reibungslos erbracht werden können. Das Rücktrittsrecht steht uns auch dann zu, falls begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Sicherheit der Gäste oder des Personals gefährdet ist. Ein Rücktrittsrecht steht uns auch zu, falls begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass durch den Ablauf der Veranstaltung unser Ruf Schaden nimmt.
    Vorsorglich ist klarzustellen, dass in allen Fällen, in denen uns ein Rücktrittsrecht zusteht, keinerlei Schadensersatzansprüche uns gegenüber bestehen bzw. geltend gemacht werden können.
  15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  16. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand Augsburg.